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BGH, 17.09.1984 - II ZR 225/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung eines Treuhandauftrags - Einbringung als Einlage - Gegenleistung für die Überlassung der Betriebseinrichtung - Berechnung des Abfindungsguthabens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1980 - II ZR 218/78
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 225/83
Danach kommen je nachdem, ob die Gesellschaft aufgelöst worden oder aber der Kläger im Einvernehmen der Gesellschafter daraus ausgeschieden ist, Ansprüche des Klägers aus der Auseinandersetzung des Gesellschaftsverhältnisses (§§ 730 ff BGB, vgl. auch Sen. Urt. v. 14.1.1980 - II ZR 218/78 - NJW 1980, 1628) oder ein Abfindungsanspruch nach § 738 BGB in Betracht. - BGH, 11.10.1971 - II ZR 68/68
Geltendmachung prozessualer Mängel durch den Revisionsbeklagten - Zurückweisung …
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 225/83
Für die Zahlung des Abfindungsguthabens hätte jedoch die Beklagte als persönlich haftende Gesellschafterin einzustehen (vgl. Sen. Urt. v. 11.10.1971 - II ZR 68/68 - WM 1971, 1451).